Aufbau Vorsorgesystem

Aufbau des Schweizerischen Vorsorgesystems

Die in der Bundesverfassung verankerte Vorsorge (Art. 111) beruht auf drei Säulen:

1. Säule – die staatliche Vorsorge
2. Säule – die berufliche Vorsorge
3. Säule – die private Vorsorge

Das 3-Säulen-Konzept dient zur Absicherung im Alter, bei Tod oder Invalidität – nach Wegfall eines regelmässigen Lohns.

 

3-Säulen-Modell

  1. Säule 2. Säule 3. Säule
Bezeichnung Staatliche Vorsorge
  • AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • IV: Invalidenversicherung
  • EL: Ergänzungsleistungeng
  • ALV: Arbeitslosenversicherung
  • EO: Erwerbsersatzordnung
Berufliche Vorsorge
  • BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (obligatorisch und überobligatorisch)
  • UVG: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (obligatorisch und UVG-Zusatz)
Private Vorsorge
  • Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
  • Freie Vorsorge (Säule 3b)
Ziele Existenzsicherung Fortsetzen der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung zur Schliessung von Vorsorgelücken
Verantwortlichkeit Staat Arbeitgebende Eigenverantwortung
Finanzierung 50% Arbeitgeber/-in
50% Arbeitnehmer/-in
Selbstständig Erwerbende und Nichterwerbstätige: 100% selbst finanziert
Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer 100% selbst finanziert
Bestandteile
(nicht abschliessend)
  • Einzelrente/-n
  • Zusatzrente Ehefrau/- mann
  • Kinderrente
  • Witwen-/Witwerrente – Waisenrente
  • Invalidenrente
  • Invalidenkinderrente
  • Altersrente / Alterskapital
  • Kinderrente
  • Witwen- /Witwerrente
  • Waisenrente
  • Invalidenrente
  • Invalidenkinderrente
  • Lebensversicherungen
  • Altersrenten
  • Wohneigentum
  • Wertschriften
  • Konti

Die 2. Säule soll zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.

Leistungen in Lohnprozenten von AHV und BVG