Berufliche Vorsorge optimieren

Ein freiwilliger Einkauf hat positive Auswirkungen auf Ihre berufliche Vorsorge: Neben den steuerlichen Vorteilen wird durch einen freiwilligen Einkauf der Vorsorgeschutz verbessert, und allfällige Leistungslücken werden geschlossen.

Ab dem 25. Altersjahr haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mit einer freiwilligen Einlage (Einkauf) Ihr vorhandenes Altersguthaben bis zum reglementarischen Maximalbetrag zu erhöhen. Durch einen solchen Einkauf werden Ihre Altersleistungen (Altersrente) erhöht.

Fragen und Antworten

Um einen Einkauf tätigen zu können, müssen Sie vorgängig das Formular Einkaufsantrag (PDF) vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen und unterzeichnet an die Previs zurücksenden.

Nach dessen Erhalt werden wir prüfen, ob Ihr Einkauf den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und Ihnen die Zahlungskonditionen mitteilen.

Nachdem die Zahlung nachweislich aus Ihrem privaten Vermögen finanziert wurde (d. h. nach der Zahlung von Ihrem Privatkonto), wird dieser Betrag in Ihr Versichertenkonto im Überobligatorium eingerechnet. Sie erhalten einen Bestätigungsbrief samt Vorsorgeausweis sowie eine Steuerbescheinigung für Ihre nächste Steuererklärung.

Ja, die Previs ermöglicht einen Einkauf ab dem 25. Altersjahr, sofern nicht die maximal möglichen Leistungen versichert sind. Es ist zu beachten, dass Leistungen aus Einkäufen innerhalb von drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden können.

Auf Ihrem Vorsorgeausweis steht der Betrag des möglichen Einkaufs. Selbstverständlich senden wir Ihnen gerne eine unverbindliche Einkaufsofferte.

Ein freiwilliger Einkauf in die reglementarischen Leistungen ist (im Gegensatz zur Rückzahlung des Vorbezuges für Wohneigentum) vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar. Für detaillierte Fragen zur Abzugsberechtigung setzen Sie sich mit der zuständigen Steuerbehörde in Verbindung.

Ein freiwilliger Einkauf hat positive Auswirkungen. Neben den steuerlichen Vorteilen wird durch einen freiwilligen Einkauf der Vorsorgeschutz verbessert, und damit werden allfällige Leistungslücken geschlossen. Diese können durch Fehlen von Beitragsjahren entstehen, bei Lohnerhöhungen, bei Scheidung oder bei vorzeitiger Pensionierung.

Die maximal mögliche Einkaufssumme entspricht der Differenz zwischen dem maximal möglichen Altersguthaben gemäss Vorsorgeplan und dem vorhandenen Altersguthaben unter Anrechnung aller Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen.

Berechnung der maximal möglichen Einkaufssumme

CHF

Versicherter Lohn CHF 70'000 x 209%*
./. bereits vorhandenes Sparkapital

146'300
75'000

Maximal mögliche Einkaufssumme

71'300

*209% = versicherungstechnischer Faktor zur Berechnung des maximalen Sparkapitals. Er ist abhängig von Alter und Vorsorgeplan.

Für Zuziehende aus dem Ausland gelten während der ersten fünf Jahre des Aufenthaltes in der Schweiz besondere gesetzliche Einkaufslimiten, über die wir Sie vor Ihrem ersten Einkauf gerne informieren.

Nach einer Scheidung: Ja, Lücken infolge einer Scheidung können Sie jederzeit (bis zum Eintritt eines Vorsorgefalls) und unabhängig von den geltenden Einkaufsbedingungen schliessen.

Nach einem Vorbezug (WEF): Bis zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf Altersleistungen dürfen Sie ebenfalls jederzeit eine Rückzahlung tätigen, die jedoch mindestens CHF 10’000.00 (pro Zahlung) betragen muss. Bevor Sie einen freiwilligen Einkauf in die reglementarischen Leistungen tätigen können, müssen Sie den Vorbezug vollständig zurückbezahlt haben.

Fragen zum Thema Einkauf?

Wir sind gerne für Sie da.

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