Glossar
Das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital entspricht dem Bilanzwert sämtlicher Verpflichtungen und umfasst mindestens die geäufneten Altersgutschriften (inkl. deren Verzinsung im Beitragsprimat) der aktiven Versicherten sowie das Vorsorgekapital (inkl. Verzinsung im Beitragsprimat) der Rentnerinnen und Rentner. Das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital wird durch den Pensionskassenexperten berechnet.