Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser

Die Previs unternimmt einen wichtigen Schritt und rückt mit einer Niederlassung in Zürich näher zu ihren Kunden in den nördlichen und östlichen Teilen des Landes. Dies als Folge eines inzwischen schweizweiten Kundenstamms, des Anspruchs an persönliche Kundenbeziehungen und der Wachstumspläne in diesen und weiteren Regionen. 

Aber auch in der strategischen Führung steht eine Veränderung an. Im kommenden Jahr sind zwei vakante Stiftungsratssitze neu zu besetzen: Frauen sind sehr erwünscht in diesem Gremium. 

Und zu guter Letzt liegen mit Blick auf die anstehende BVG-Reform verschiedene Umsetzungsvorschläge auf dem Tisch. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.

Stefan Ernst
Leiter Kunden & Kommunikation
Stv. Geschäftsführer

Frauenpower im Stiftungsrat

Aktuell sitzen nur Männer im Stiftungsrat der Previs. Das soll sich ändern. Der Stiftungsratspräsident und seine Kollegen wollen zwei vakante Sitze mit Frauen besetzen. 

Stiftungsratspräsident Peter Flück hat die Wahlkampagne an der diesjährigen Delegiertenversammlung lanciert: Kandidatinnen würden «bei gleicher Qualifikation» den männlichen Bewerbern vorgezogen werden. Nicht, weil es eine Quotenregelung so bestimmt, sondern der pure Menschenverstand es gebietet.

Bei den ausgelobten Qualifikationen setzt der Stiftungsrat als oberstes verantwortliches Organ der Previs Vorsorge neben Affinität in den Bereichen Strategie und Sozialversicherungen auf Integrität und Glaubwürdigkeit, materielle und ideelle Unabhängigkeit, Entscheidungsfähigkeit, konstruktive Offenheit und Konfliktfähigkeit, proaktives Handeln und Verantwortungsbewusstsein. Genauso unabdingbar gilt die zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität als ideales Rüstzeug für ein Mitglied des Stiftungsrats der Previs. Die Bereitschaft zu einem möglichen Einsitz in den Anlageausschuss oder in den Compliance-Ausschuss wird vorausgesetzt.

Der vierköpfige Compliance-Ausschuss ist es denn auch, der die Bewerbungen sichten wird, die Qualifikationen prüft und persönliche Gespräche mit potenziellen Kandidatinnen – Arbeitnehmer-Vertreterinnen – seiner Wahl führt. Den konkreten Wahlvorschlag an die Delegierten verantwortet dann der Stiftungsrat.

Ein Dossier mit einem klar definierten Anforderungsprofil, den Rahmenbedingungen und dem Beschrieb des Prozederes ist bei marina.luginbuehl@previs.ch, Assistentin der Geschäftsleitung, oder beim Geschäftsführer, stefan.muri@previs.ch, abrufbar. Die Kandidaturen müssen bis zum 10. Januar 2020 beim Stiftungsratspräsidenten Peter Flück, c/o Previs Vorsorge, Postfach, 3001 Bern eingereicht werden. Alternativ auch digital an peter.flueck@previs.ch. Die Wahl erfolgt an der DV vom 16. Juni 2020. Amtsantritt der neuen Stiftungsrätinnen ist der 1. Juli 2020.

An der DV 2020 werden auch Mitglieder der Vorsorgekommission Comunitas gewählt. Anders als bei der Wahl in den Stiftungsrat werden die Bewerber/-innen nicht persönlich interviewt. Es besteht auch kein definiertes Anforderungsprofil. Den Leitfaden mit den konkreten Angaben finden Sie unter www.previs.ch/leitfaden

Previs Vorsorge schweizweit: neue Niederlassung in Zürich

Seit dem Zusammenschluss mit der Comunitas ist die Previs Vorsorge mit ihren Angeboten und Dienstleistungen für Firmen und Institutionen schweizweit tätig. Dazu wurde u.a. das Vertriebsteam personell aufgestockt. Der nächste Schritt: Seit Oktober werden Kundinnen und Kunden auch von der neuen Zürcher Zweigstelle aus betreut.

Für Stefan Ernst, Leiter Kunden & Kommunikation, keine Frage: «Unsere heutige Kundenstruktur und vor allem die geografische Verteilung der angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verlangen in organisatorischer Hinsicht nach einer effizienteren Betreuung und Bearbeitung. Wir haben uns deshalb zum Ziel gesetzt, in der Nordost- und Ostschweiz näher zu den Kunden zu gehen.» Dabei gehe es auch darum, die Anfahrtswege zu verkürzen. Damit werde viel Zeit gewonnen. Ernst: «Zeit, die wir besser im Gespräch bei unseren Kundinnen und Kunden nutzen als im Auto oder im Zug.»

Zürich als Sprungbrett

Das neue Zürcher Büro der Previs ist seit Oktober 2019 an der Mainaustrasse 30 in Zürich einquartiert. Es wird von Daniel Eigenmann – einem gut vernetzten und erfahrenen BVG-Spezialisten – als Unternehmensberater Berufliche Vorsorge der Previs bedient und betreut. Da Eigenmann in Zürich solo unterwegs ist und besser bei den Kunden – den angeschlossenen Arbeitgebern und den Brokern – statt im Büro arbeitet, werden Anrufe in seiner Abwesenheit nach Bern umgeleitet.

Versicherte wenden sich nach wie vor an ihre Kundenbetreuer in Bern

Für die Versicherten ändert sich vorderhand nichts: Für deren Anliegen ist wie bisher das Vorsorge-Team in Bern zuständig. 

Akquisition von Neukunden

Laut Stefan Ernst wird Daniel Eigenmann Kunden des Vorsorgewerks Comunitas und Broker in und um Zürich, in der Region Basel, in der Zentral- und Ostschweiz sowie in Graubünden betreuen und zu deren Vorsorgelösungen beraten. Das, und die Akquisition von Neukunden, ist auch die Kernaufgabe des ganzen Previs-Teams Beratung & Verkauf. 

Beachtliches Kundenpotenzial

Die Previs rechnet in den Regionen von Basel, Zürich, aber auch in der Ostschweiz, der Zentralschweiz und in Graubünden mit einem grossen Potenzial an interessierten Neukunden. Hier will man, gut aufgestellt und solide unterwegs, die Gunst der Stunde nutzen und die bewährten Dienste bekannt und beliebt machen. So wie es die Wachstumsstrategie des Stiftungsrats der Previs vorgibt.

Posten mit Signalwirkung

Zürich ist für Stefan Ernst ein wichtiger Hotspot: «Das Marktgeschehen in der beruflichen Vorsorge spielt sich stark im Grossraum Zürich ab. Wichtige Anbieter, bekannte Broker und andere BVG-nahe Firmen und Institutionen operieren hier und von hier aus. Auch Veranstaltungen der Branche finden zu einem Grossteil in Zürich statt.» Er ist deshalb überzeugt: «Unser Zeichen hier ist mit der Zweigstelle Zürich bewusst und sinnvoll gesetzt. Es ist ein Posten mit Signalwirkung.»

Beratung & Verkauf im Quartett

Mit Daniel Eigenmann arbeiten aktuell drei weitere Unternehmensberater der Previs im Team Beratung & Verkauf im Aussendienst: Teamleiter Stefan Hügli ist primär in den Berner Stammlanden der Previs unterwegs, Ivan Diez ist bis Ende 2019 zusätzlich zu Bern in der Westschweiz, im Wallis und im Tessin aktiv. Daniel Eigenmann übernimmt die Kunden von Manfred Zaugg, der Anfang 2020 in den dritten Lebensabschnitt starten wird.

Mit der neuen Zürcher Niederlassung näher bei den Kundinnen und Kunden in den nördlichen und östlichen Teilen des Landes: Daniel Eigenmann, ein gut vernetzter und erfahrener BVG-Spezialist.

Berner Backoffice

Damit nicht genug: Es kommt noch ein anderes patentes Team hinzu, das den Aussendienstlern von der Berner Zentrale aus den Rücken freihält. Stefan Ernst: «Als wichtige Drehscheibe hinter den Kulissen agieren die Mitarbeitenden des Teams Kundenservice. Sie sorgen dafür, dass der Karren läuft.» Catherine Bourget und Adonia von Känel erstellen unter Sandra Mühlethalers Leitung Offerten, besorgen die telefonische Beratung der angeschlossenen Arbeitgeber und involvierten Broker, stellen das Backoffice sicher und sind für die administrative Übernahme von Anschlüssen verantwortlich.

Tendenz steigend

Für Stefan Ernst ist die aktuelle Entwicklung der beiden Teams ein laufender Prozess. Geht es doch darum, nicht nur Arbeitsabläufe und Hilfsmittel zu optimieren: «Es ist vor allem wichtig, dass wir unseren langjährigen Kunden sowie den Neukundinnen und -kunden den gewohnten Service der Previs bieten. Genauso wie jenen Firmen und Institutionen, die sich in den letzten Jahren für die Previs entschieden haben.»

Das sind in den beiden grossen Vorsorgewerken Comunitas und Service Public unter dem Dach der Previs Kundinnen und Kunden aus den Branchen Gemeinden, Gesundheitswesen, Kultur, Erziehung und Bildung etc. Dazu kamen und kommen laufend neue individuelle Arbeitgeber Vorsorgewerke aus verschiedenen Branchen hinzu. Stefan Ernst: «Das sind Anschlüsse ab einer bestimmten Grösse und Struktur, die mehr Individualität suchen und gewisse Entscheide, z.B. betreffend die Anlagestrategie oder die jährliche Verzinsung der Altersguthaben, bewusst selbst tragen wollen. Wir betreiben heute bereits elf solcher Vorsorgewerke. Tendenz steigend.» Damit steige natürlich auch der Bedarf an Beratungszeit und damit die Herausforderungen an kompetente Mitarbeitende. 

 

 

 

Team Beratung & Verkauf, v.l.n.r.: Sandra Mühlethaler, Adonia von Känel, Stefan Ernst, Ivan Diez, Catherine Bourget, Manfred Zaugg. Stehend: Stefan Hügli, Daniel Eigenmann (vorne)

Auffälliges Verhalten ansprechen

Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen zu. Was lässt sich dagegen tun – und wie sollen sich Vorgesetzte und Kollegen verhalten? Dr. Niklas Baer gibt Auskunft. Er ist Psychologe und Leiter Fachstelle Psychiatrische Rehabilitation an der Psychiatrie Baselland. 

Prevue: Herr Baer, es werden immer mehr Arbeitsunfähigkeiten und Invalidisierungen aus psychischen Gründen verzeichnet. Warum ist das so?

Dr. Niklas Baer: Es gibt nicht mehr psychische Erkrankungen als früher, aber der Umgang damit hat sich verändert. Wir haben sehr viel mehr psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten und die Menschen lassen sich heute auch behandeln. Das ist nicht grundsätzlich schlecht. 

Führen psychische Erkrankungen oft auch in eine Invalidisierung?

Ja, das ist so – und dies ist das grosse Problem der IV. In den letzten Jahrzehnten haben IV-Berentungen wegen psychischer Erkrankungen überproportional zugenommen. Heute ist fast jede zweite IV-Rente darauf zurückzuführen.

Wie lässt sich so eine Entwicklung verändern?

Dazu braucht es alle Beteiligten. Ein wichtiger Punkt ist zum Beispiel die Sensibilisierung der Ärzte. Das Bild von «Arbeit gleich Stress» ist zu einseitig. Arbeit ist existenziell fürs Befinden. So ist es oft nur eine bedingte Hilfe, wenn man Patienten lange krankschreibt und damit ihre Stelle gefährdet. Ärzte sollten Patienten verstärkt dabei unterstützen, Herausforderungen oder Konflikte am Arbeitsplatz zu bewältigen. 

Wie wichtig ist es, bei einer Arbeitsunfähigkeit frühzeitig zu intervenieren?

Grundsätzlich sehr wichtig, aber es kommt auf die Krankheit an. Wenn jemand an einer schweren Depression leidet, geht das nicht so schnell. Bei vielen anderen Zuständen ist es besser, so früh wie möglich zu intervenieren. Je länger jemand zu Hause bleibt, desto grösser wird die Angst vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Und Ängste werden stärker, je länger man etwas vermeidet. 

Muss man da etwas von dem Prinzip «ganz oder gar nicht» wegkommen?

Ja, man muss differenzieren. Länder wie Norwegen haben durchgesetzt, dass Ärzte Patienten möglichst zuerst Teilzeit krankschreiben und begründen müssen, wenn das nicht möglich ist – das gibt eine veränderte Perspektive, die ich sinnvoll finde. In England hat man aus dem Arbeitsunfähigkeitszeugnis ein Arbeitsfähigkeitszeugnis gemacht, statt einer «sick note» gibt es eine «fit note». Auch in der Schweiz gibt es neu differenzierte und ressourcenorientierte Zeugnisse. 

Welche Schritte in diese Richtung wären nötig?

Alle Beteiligten müssen in ihrem Verhalten, in ihrer Arbeit etwas ändern – Ärzte genauso wie Arbeitgeber. Ausserdem braucht es mehr Kontakt zwischen Arzt und Arbeitgeber. 

Welches ist die Kernaufgabe des Arbeitgebers?

Sie liegt zwischen Prävention und Wiedereingliederung – nämlich bei der Frühintervention, wenn ein Mitarbeitender ein auffälliges Verhalten zeigt. Der Arbeitgeber soll möglichst zu Beginn den Kontakt suchen und dies ansprechen. Dazu braucht es Mut. Aber gerade bei psychischen Erkrankungen ist das Schweigen das grösste Problem. 

Wie lassen sich solche Hemmschwellen einfacher überschreiten?

Schulung ist ein wichtiger Teil. Führungskräfte sind im Normalfall nicht darin ausgebildet, wie sie mit psychischen Auffälligkeiten bei Mitarbeitenden umgehen sollen. Ein anderer Teil ist die Betriebskultur. Es wäre eine Hilfe für alle, wenn sich das Unternehmen explizit auf die Fahne schreibt, dass man psychische Auffälligkeiten ansprechen respektive als Betroffener Probleme auch äussern darf – und zwar ohne, dass man damit die berufliche Karriere gefährdet. 

Wie sollen Arbeitskollegen mit einem auffälligen Mitarbeitenden umgehen?

Ihn am besten darauf ansprechen. Im Gegensatz zu den Vorgesetzten ist das aber für Kollegen keine Pflicht. Wenn das nicht geht, es dem Vorgesetzten melden. Beim Verheimlichen mitzumachen, ist keine gute Strategie, gerade wenn der Unmut im Team steigt. Erst wenn etwas auf dem Tisch ist, kann man auch Lösungen suchen. 

Wir danken Herrn Dr. Niklas Baer für das Interview und Eric Langner, PKRück, für den Text.

Dr. Niklas Baer, Psychologe und Leiter Fachstelle Psychiatrische Rehabilitation an der Psychiatrie Baselland

Meilen- und Stolpersteine der BVG-Reform

Nächster Anlauf zur dringenden Reform der Beruflichen Vorsorge BVG: Der Bundesrat hat seine neuste Botschaft vor Redaktionsschluss dieses Prevue noch nicht präsentiert. Sie wird für November erwartet. Diskutiert werden unterschiedliche Konzepte, darunter markante Meilensteine, aber auch markige Stolpersteine. 

Ein paar schwere Brocken haben der Arbeitgeberverband, der Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse diesen Sommer aus dem Weg geräumt. Sie legten dem Bundesrat erstmals einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge auf den Tisch. Die Eckwerte dieses historischen Kompromisses: die sofortige Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0%, zwei Beitragssätze der Altersgutschriften von 9 und 14% (ab 45 Jahren), Halbierung des Koordinationsabzugs und ein solidarisch im Umlagemodus finanzierter Rentenzuschlag von anfänglich 200 Franken für alle Rentner. Die Übergangsgeneration, die davon profitiert, soll mindestens 15 Jahrgänge umfassen.

Gewerbe schert aus

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) trägt den bürgerlich-linken Kompromiss nicht mit. Sein Reformmodell sieht ebenfalls einen Umwandlungssatz von 6% vor, geht hingegen von anderen Prozenten bei der Festsetzung der Altersgutschriften aus und lehnt dabei den Ausbau der 2. Säule durch eine starke Senkung des Koordinationsabzugs und die Einführung von Umlageelementen wie den Rentenzuschlag ab. Für zehn Jahrgänge sieht der SGV eine zentrale Lösung über den Sicherheitsfonds BVG vor. 

Position der Pensionskassen

Seit Mai liegt das Reformprogramm der Pensionskassen vor, ausformuliert von deren Verband Asip. Direktor Hanspeter Konrad ist überzeugt: «Unser Modell ist im Gegensatz zum Vorschlag der Sozialpartner kostengünstiger und verzichtet auf einen die Umverteilung verstärkenden Rentenzuschlag.» Der Asip verlangt die Senkung des Umwandlungssatzes auf 5.8%. Das Leistungsziel mit 60% des letzten AHV-Lohns (aus der AHV und dem BVG) soll gesichert bleiben. Um das zu erreichen, wird der Sparbeginn auf 20 Jahre vorverlegt und der Koordinationsabzug neu bei 60% des AHV-Lohns fixiert werden (max. drei Viertel der maximalen AHV-Rente). Der Asip will auch die Altersgutschriften anpassen: Das Rentenalter der Frauen wird – bei der Previs übrigens schon seit Langem Usanz – auf 65 Jahre erhöht. 

Übergangsjahre

Zu den geplanten Übergangsmassnahmen schreibt der Asip: «Um realpolitisch Chancen auf Erfolg zu haben, sind ergänzend Massnahmen für die unmittelbar von einer Senkung des BVG-Umwandlungssatzes betroffenen Jahrgänge vorzusehen. Mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren können gemäss unserem Vorschlag drohende Leistungseinbussen von älteren Versicherten durch kassenspezifische, dezentral finanzierte Kompensationseinlagen ins BVG-Altersguthaben markant abgefedert werden. Die sofortige Senkung 2021 wird für den betroffenen Jahrgang direkt mit einer Einlage von 13.5% kompensiert. Diese prozentuale Kompensationseinlage reduziert sich von 13.5% im Jahr 2021 schrittweise um 1.5% pro Jahr auf 0% im Jahr 2030. Die Finanzierung erfolgt dezentral durch die jeweilige Pensionskasse; ohne Umverteilung zwischen den einzelnen PKs.»

Delikater Knackpunkt

Knackpunkt in den Sozialversicherungen bleibt die Übergangsregelung: Ein Rentenzuschlag von 200 bis 100 Franken pro Monat für die nächsten 15 Rentenjahrgänge soll mit einem Lohnbeitrag in der Höhe von 0.5% auf allen AHV-pflichtigen Löhnen bis rund 850‘000 Franken finanziert werden. Dagegen sollen die heute per Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur entfallen. Der Asip lehnt diesen «Kompromiss» der Sozialpartner klar ab: «Die fixen, lebenslänglichen Zuschläge für alle Neurentner – unabhängig von der Betroffenheit durch die Reform, finanziert mit zeitlich nicht limitierten Beiträgen von 0,5% auf dem AHV-Lohn – schiessen weit über das Ziel hinaus und haben unerwünschte Konsequenzen.» Genauso wird der entsprechende Gegenvorschlag des SGV als untauglich taxiert: «Er basiert auf der vom Volk bereits einmal abgelehnten Vorlage zur Altersvorsorge 2020!» Der Verband der Pensionskassen vertritt weiterhin «eine Lösung, die sowohl finanziell für die Versicherten und Arbeitgeber tragbar als auch durch die Pensionskassen operativ einfach und unkompliziert umsetzbar ist».

Die Botschaft des Bundesrats wird dem Parlament im Frühling 2020 zur Beratung vorliegen. Fortsetzung folgt.

Die tiefen Zinsen machen den Pensionskassen zu schaffen

Seit Jahren sinken die Zinsen. Doch warum ist das so und wie gehen die Pensionskassen im Allgemeinen – und wir bei der Previs im Besonderen – damit um? 

Die Aussage, dass die Zinsen in den letzten Jahren stark gesunken sind, kann an der Entwicklung der Rendite der 10-jährigen Anleihe der Eidgenossenschaft eindrücklich belegt werden. Diese sank in den letzten zehn Jahren von gut plus 2% auf minus 1.1% Mitte August 2019. Doch warum sind die Zinsen derart stark gesunken? Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen. Wir sehen beispielsweise die Europäische Zentralbank (EZB), welche nach der Finanzkrise Länder und Banken stabilisieren musste. Weiter versucht die EZB seit Längerem, mit einer sehr expansiven Geldpolitik eine drohende Rezession in Europa abzuwenden. Tiefe Zinsen sollen helfen, günstige Kredite zu ermöglichen, Investitionen und damit die ganze Wirtschaft anzukurbeln. So soll das gesetzte Inflationsziel erreicht und für die Unternehmen im Exportgeschäft günstige Voraussetzungen geschaffen werden. Die Folgen der Währungsentwicklung haben auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) zum Handeln gezwungen und dazu geführt, dass diese die Leitzinsen in der Schweiz in den negativen Bereich drücken musste. An den Märkten konnte auch beobachtet werden, dass viele Anleger aufgrund von Konjunkturängsten in sichere Staatsanleihen flüchteten.

Der Ertrag aus Obligationen ist praktisch weggebrochen

Pensionskassen hatten 2018 im Durchschnitt gut 30% ihrer Vermögensanlagen in Obligationen investiert (Quelle: Swisscanto-Studie). Bei uns waren es je nach Anlagestrategie zwischen 20% und 32%. Die Schweizerische Eidgenossenschaft, Kantone oder Städte können Geld zu negativen Renditen aufnehmen. Qualitativ gute Firmen können Obligationen mit einem Coupon von 0% für Laufzeiten von zehn Jahren oder mehr ausgeben. Sogar Firmen mit tieferer Bonität müssen kaum noch eine Verzinsung anbieten. 

Es liegt auf der Hand: Der Ertrag aus Obligationen-Portfolios ist eingebrochen oder gänzlich verschwunden. Ausländische Obligationen liefern teilweise aufgrund der höheren Zinsen zwar aktuell noch einen positiven Ertrag ab. Nach der Absicherung des Fremdwährungsrisikos ist dieser aber ebenfalls grösstenteils weggeschmolzen.

Keine Erhöhung des Anlagerisikos bei der Previs

Mit anderen Worten: Rund ein Drittel der Vermögensanlagen liefert aktuell und in naher Zukunft keinen Beitrag mehr an die gesamte Anlageperformance und damit an die zu erreichende Soll-Rendite. Die sinkenden Zinsen haben in der Vergangenheit zu Bewertungsgewinnen auf den Obligationen geführt. In diesem Sinne wurden aber Gewinne der Zukunft vorzeitig verbucht.

Trotz des schwierigen Zinsumfelds führt wohl kein Weg an Obligationen vorbei

Die Frage, ob in diesem schwierigen Umfeld auf Obligationen verzichtet werden soll oder kann, müssen wir verneinen. Zwar haben wir die Obligationen zu Gunsten anderer Anlagekategorien, zum Beispiel Schweizer Immobilien, untergewichtet. Gänzlich auf Obligationen verzichten können wir nicht, weil wir dieses stabilisierende Element aus Risikoüberlegungen brauchen – denn Obligationen reduzieren das Risiko der Anlagestrategie. Die Situation der global tiefen Zinsen müssen wir akzeptieren und das Ausbleiben von Erträgen in gewissen Segmenten ertragen. Eine Ausweitung des Anlagerisikos ist nicht im Sinne der Destinatäre und soll vermieden werden.