Editorial


Lieber Leserin, lieber Leser

Im Mittelalter legten Folterknechte den unglücklichen Opfern während einer Befragung glühende Kohlen auf die Fingerspitzen oder schoben ihnen heisse Späne unter die Nägel. Daher der Ausdruck «unter den Nägeln brennen». Ob nun «unter» oder «auf» ist am Ende egal. Hauptsache, das Ganze wird schnell erledigt! Auch wenn es heute nicht mehr um Foltermethoden geht, die Herausforderungen bei der Vorsorge sollten nun rasch einer Lösung zugeführt werden. Ganz sicher nicht mit glühenden Kohlen haben wir die Antworten unserer neu gewählten Stiftungsrätinnen und des Stiftungsratspräsidenten auf unsere Fragen erwirkt. Vielmehr haben sie spontan ihre Erwartungen an und ihren Mehrwert für den neu zusammengesetzten Stiftungsrat skizziert. Apropos Mehrwert: Weitere Schritte in der Digitalisierung bringen einen solchen und sogar einen Award.

Stefan Muri
Geschäftsführer

 

«Die Vorsorge brennt unter den Nägeln.»

Was motiviert dazu, sich im Stiftungsrat der Previs Vorsorge zu engagieren? Und wo liegen die aktuellen Herausforderungen in der beruflichen Vorsorge? Gespräch mit den neu gewählten Stiftungsrätinnen Irene Haldimann und Karin Thomet sowie Nachfrage bei Stiftungsratspräsident Peter Flück.

Irene Haldimann, Sie sind als Leiterin Finanzen und Personal beim Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung bwd in Bern tätig und bringen langjährige Erfahrung im Gemeindewesen mit. Was hat Sie motiviert, sich als Stiftungsrätin der Previs zu bewerben?

I. Haldimann: Es hat mich gereizt, neben meiner spannenden Tätigkeit beim bwd eine zusätzliche Herausforderung anzunehmen. Als Stiftungsrätin der Previs kann ich mich vertieft mit der beruflichen Vorsorge beschäftigen und zugleich die Sichtweise aus dem Gemeindewesen einbringen, das mir seit meiner Lehrzeit vertraut ist.

Karin Thomet, Sie sind als Portfoliomanagerin bei der Ausgleichskasse der Berner Arbeitgeber tätig und bringen als diplomierte Pensionskassenleiterin grosses Vorsorgewissen mit. Sie haben sich als Arbeitnehmendenvertreterin bereits auch in der Pensionskasse Ihrer früheren Arbeitgeberin engagiert. Was motiviert Sie nun für den Stiftungsrat der Previs?

K.Thomet: Bei meiner vormaligen Arbeitgeberin, einer Bank, war ich während 15 Jahren Stiftungsrätin in der zugehörigen Pensionskasse. Da habe ich mich mit den Herausforderungen des Vorsorgesystems vertraut machen können. In meiner früheren beruflichen Funktion stand ich zudem in engem Kontakt mit verschiedenen BVG-Institutionen. In meiner aktuellen Stelle kann ich mein BVG-Wissen im Alltag jedoch nicht mehr so direkt anwenden. Deshalb hat mich die Möglichkeit sehr angesprochen, mich im Stiftungsrat der Previs zu engagieren.

Der Stiftungsrat trägt als oberstes Organ die treuhänderische Verantwortung für über 40‘000 Versicherte und Pensionierte und über 6 Milliarden Franken Kapital. Können Sie da noch ruhig schlafen?

I. Haldimann: Wenn mir im Moment etwas den Schlaf raubt, sind es noch die Kinder. (Schmunzelt). Ernsthaft: Selbstverständlich habe ich mir Gedanken zur Verantwortung gemacht und bin bereit, diese im Stiftungsrat mitzutragen.

K. Thomet: Ich bin mir der Verantwortung ebenfalls sehr bewusst. Angst habe ich jedoch keine, vielmehr einen gesunden Respekt. Und: Ich musste schon bei meinem früheren Pensionskassen-Engagement meinen Arbeitskolleginnen und -kollegen in die Augen schauen können.

Worauf freuen Sie sich am meisten in Ihrem neuen Amt?

I. Haldimann: Auf die neuen Kontakte, Erfahrungen und auf die vertieften Einblicke ins BVG. Vor dem Anlagethema, das bisher nicht zum Kernbereich meiner Tätigkeit gehört hat, habe ich einen gewissen Respekt. Es ist aber eine grosse Chance, mich damit auseinanderzusetzen.

K. Thomet: Ich freue mich ebenfalls auf die Zusammenarbeit im Stiftungsrat und darauf, Neues zu lernen. Früher habe ich mich in einer autonomen Pensionskasse engagiert, bei der Previs nun in einer Sammelstiftung, was natürlich eine «andere Nummer» ist. Die verschiedenen Lösungen, Gefässe und Strukturen der Previs mitgestalten zu können, ist eine tolle Aufgabe. Sie sind für die berufliche Vorsorge selber bei der Previs versichert.

Wie nehmen Sie Ihre Pensionskasse wahr?

K. Thomet: Ich bin noch nicht so lange bei der Previs versichert, mein bisheriger Eindruck ist sehr positiv. Mein Eintritt als Versicherte ist reibungslos verlaufen, beispielsweise habe ich auf Rückfragen rasche, kompetente und freundliche Antworten erhalten. Was mir sehr gefällt, ist die Versicherten-App; diese finde ich sensationell! Sie regt an, sich auf eine einfache Art mit dem Vorsorgethema auseinanderzusetzen.

I. Haldimann: Ich bin schon relativ lange bei der Previs versichert. Was ich besonders schätze, ist die stets offene und transparente Information.

Bei welchen Themen wollen Sie sich speziell einbringen?

K. Thomet: Da ich aus dem Anlagebereich komme und dafür eine grosse Leidenschaft hege, liegt es auf der Hand, dass ich mich für dieses Thema bei der Previs einsetzen möchte. Ganz grundsätzlich ist in meinen Augen wichtig, die jungen Menschen früh für das Thema Vorsorge sensibilisieren zu können. Unsere Gesellschaft verändert sich, Arbeits-, Rollen- und Betreuungsmodelle werden vielseitiger, was sich auf die Vorsorgesituation im Alter auswirkt. Ich kann nur betonen: Je früher man sich mit dem Thema Vorsorge beschäftigt, desto besser.

Wie gelingt es, jüngere Menschen für die Altersvorsorge zu sensibilisieren?

K. Thomet: Die erwähnte Versicherten-App der Previs ist zum Beispiel ein sehr gutes Instrument dafür. Punkto Information über die berufliche Vorsorge sind in meinen Augen aber auch die Arbeitgebenden in der Pflicht.

I. Haldimann: Mein Göttibub, der eine handwerkliche Lehre absolviert, hat kürzlich davon erzählt, dass sie in der Berufsschule das Thema Pensionskasse behandeln. Das ist bereits ein Fortschritt gegenüber früher, als man sich meistens nur in einer kaufmännischen Ausbildung mit dem Thema Vorsorge befasst hat. Die Seminare 55+ der Previs zur Vorbereitung der Pensionierung finde ich toll. Aber man müsste vielleicht sogar früher ansetzen und für die Jungen ab 25 Jahren Seminare durchführen mit wichtigen Vorsorgeinformationen.

Bei welchen Themen wollen Sie sich bei der Previs speziell einbringen, Frau Haldimann?

I. Haldimann: Es ist mir ein grosses Anliegen, dass auch weniger gut Verdienende sensibilisiert werden können für die Wichtigkeit der Altersvorsorge. In meinen Augen sind hier gerade die Arbeitgebenden gefordert, darauf zu achten, dass sie auch Angestellten mit tieferen Löhnen eine gute Vorsorgelösung bieten können. Vielleicht versichert der Arbeitgebende seine Mitarbeitenden nur im gesetzlichen Minimalplan, um die Kosten tief zu halten. Jedoch wäre es für die Zukunft wichtig, früh hohe Sparbeiträge zu leisten.

Wo sehen Sie die grösste Herausforderung in der beruflichen Vorsorge?

K. Thomet: Ich sehe sie darin, dass es gelingt, auf politischer Ebene langfristige sinnvolle Lösungen für unser Vorsorgesystem zu finden. Die Lebenserwartung steigt, das Vorsorgegeld muss also länger ausreichen. Zugleich ist auf die Erträge aus den Kapitalmärkten kein Verlass mehr. Das heisst, wir alle kommen nicht darum herum, mehr zu sparen – oder Abstriche zu machen. Meine Wahrnehmung ist, dass in der Vorsorgediskussion oft die Parteipolitik dominiert. Und die Stimmberechtigten schauen vielleicht eher aufs eigene Portemonnaie als aufs grosse Ganze. Dieses «Gärtchendenken» ist bis zu einem gewissen Grad im System angelegt. Aber welche Folgen politische Entscheide für die nachfolgenden Generationen haben, geht oftmals vergessen.

Wie bringen Sie Beruf und die Tätigkeit als Stiftungsrätin unter einen Hut?

K. Thomet: Ich arbeite in einem 80%-Pensum und habe deshalb gewisse Kapazitäten, die ich gerne einsetze für das Amt als Stiftungsrätin. Da ich bereits BVG-Kenntnisse und -Erfahrungen mitbringe, ist der Einstieg für mich vielleicht nicht ganz so zeitaufwendig wie für jemanden, der in der Thematik neu ist. Ich will mir aber die gebotene Zeit nehmen, denn auch ich werde Neues lernen müssen.

I. Haldimann: Ich arbeite zu 65%, unsere Kinder sind unterdessen schulpflichtig. Gleichwohl läuft rund um die Familie natürlich immer Einiges. Mein Mann unterstützt mich tatkräftig, damit ich mir die notwendige Zeit für das Amt als Stiftungsrätin nehmen kann. Auch unsere «Grosis» helfen beim Hüten. Sonst würde es nicht funktionieren. Am wichtigsten jedoch ist die Motivation – und diese habe ich!

Die beiden neu gewählten Stiftungsrätinnen Karin Thomet (links) und Irene Haldimann im angeregten Gespräch über ihr Engagement für die Previs.

«Immer wichtig ist der gesunde Menschenverstand»

Nachgefragt bei Peter Flück, Stiftungsratspräsident der Previs Vorsorge

Die Herausforderungen für die Pensionskassen sind gross: Die Überalterung der Gesellschaft, die schwierig einzuschätzende Entwicklungen der Anlagemärkte oder Bestrebungen hin zu Nachhaltigkeit von Vermögensanlagen sind einige Stichworte dazu. Wie geht die Previs damit um?

Es sind Herausforderungen an mehreren Fronten, mit welchen sich die Pensionskassen auseinandersetzen müssen. Mit der Demografie beschäftigt sich die Previs kontinuierlich. Beeinflussen können wir die Überalterung nicht, aber unsere Stiftung vorausschauend darauf ausrichten, indem wir die versicherungstechnischen Parameter richtig setzen. Aus diesem Grund haben wir beispielsweise früh kommuniziert, dass wir beabsichtigen, den Umwandlungssatz von heute 5.5% ab 2025 (5.4%) bis 2029 (5.0%) zu senken. Bei der aktuell unsicheren Anlagesituation, unter anderem geprägt vom Krieg in Europa und von hoher Inflation, setzen wir auf Kontinuität und sind froh über den beachtlichen Anteil eigener Liegenschaften mit konstanten Erträgen. Stolz sind wir auf die Fortschritte, welche wir im Bereich nachhaltiger Vermögensanlagen erzielen konnten. Auch die Klima-Allianz Schweiz hat unsere Anstrengungen – mit dem Ziel, im Jahr 2050 klimaneutral zu sein – kürzlich in ihrer Bewertung entsprechend gewürdigt.

Reformen in der Altersvorsorge bleiben auf nationaler Ebene weiterhin heiss diskutiert. Nebst der BVG-Reform sind es auch politische Initiativen, welche die AHV betreffen. Wie schätzt die Previs die Lage ein?

Umfragen und die kontroversen Diskussionen rund um die Altersvorsorge zeigen, dass das Thema Vorsorge-Sicherheit unter den Nägeln brennt. Die Previs konzentriert sich auf die BVG-Reform (lesen Sie dazu den Artikel auf Seite 5). Diese beinhaltet wichtige Elemente, so etwa die seit Längerem anstehende Umwandlungssatz-Senkung von 6.8% auf 6.0% auf dem obligatorischen Teil des BVG. Umstritten sind die lebenslangen Rentenzuschläge für die 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration. Nachdem nun das Referendum zustande gekommen ist, werden wir sehen, wie das Schweizer Volk voraussichtlich im Frühjahr 2024 über diese anspruchsvolle Vorlage entscheidet.

Wie andere Pensionskassen beschäftigen weitere Kernthemen auch die Previs: Hohe Ansprüche seitens der Kundinnen und Kunden an die Servicequalität, Komplexität der beruflichen Vorsorge für die Versicherten, Fachkräftemangel, Cyber-Risiken oder steigende Anforderungen seitens des Regulators, um nur einige zu nennen. Welche Erwartungen haben Sie vor diesem Hintergrund an die neu gewählten Stiftungsrätinnen?

Die Themenvielfalt zeigt, mit welchen Aufgaben sich der Gesamt-Stiftungsrat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung beschäftigt. Selbstverständlich müssen nicht alle Stiftungsrätinnen und -räte alle Disziplinen beherrschen. Wichtig ist mir bei den Diskussionen und Entscheiden auch immer der gesunde Menschenverstand. Die beiden neu gewählten Stiftungsrätinnen verfügen über tolle persönliche Werdegänge mit viel Berufserfahrung. Meine Erwartung als Präsident ist, dass sich der Stiftungsrat engagiert und vorausschauend mit den Herausforderungen der Previs auseinandersetzt, um bestmögliche Lösungen für unsere Versicherten zu finden. Ich bin überzeugt, dass die beiden neu gewählten Stiftungsrätinnen das nun wieder komplette Gremium bestens ergänzen, und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und auf engagierte, lösungsorientierte Diskussionen.
Der Stiftungsrat nach seiner Sitzung im Juni 2023
Stehend, v.l.: Reto Lindegger (Vizepräsident), Matthias Bütikofer, Karin Thomet, Irene Minder Ruch, Susanne Graf. Sitzend: Iren Haldimann, Tanja Brunner, Peter Flück (Präsident), Martin Gafner, Urs Obrecht, Alfred Amrein. Auf dem Foto fehlt Jürg Thöni.

Kundinnen und Kunden im Zentrum – digital und analog

Digitale Instrumente helfen, Prozesse zu optimieren, und schaffen Mehrwert für alle Beteiligten. Dabei bleiben der persönliche Kontakt und die Beratung das A und O – die Beziehung mit Kundinnen und Kunden steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Mit ihrer Digitalisierungsstrategie will die Previs Erleichterungen in der Zusammenarbeit mit den Versicherten, angeschlossenen Arbeitgebenden, Mietenden etc. fördern, Effizienzsteigerungen erreichen und damit nicht zuletzt auch Kosten im Betrieb einsparen. Dabei gilt es, die Wünsche und Erwartungen der Kundeninnen und Kunden nicht aus den Augen zu verlieren.

Digital zur neuen Wohnung mit dem Navigator für Siedlungen

Eines der neusten Werkzeuge der Previs ist der Navigator für Wohnsiedlungen. Dieser visualisiert das Quartier und die einzelnen Wohnungen dreidimensional. Wichtige Punkte in der Siedlung wie Spielplätze, Entsorgungsstellen oder Veloabstellplätze sind ersichtlich und über die 360-Grad-Tour sind Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Bus- oder Bahnstationen in der näheren Umgebung zu finden. Damit erhalten Mietinteressentinnen und -interessenten bereits vor dem Besichtigungstermin einen umfassenden Eindruck des Mietobjektes, was zu deutlich besseren Ergebnissen bei der Wohnungsvermietung führt. Auch die Bewerbung für eine Wohnung erfolgt digital: Interessierte gelangen via Link auf das Online-Anmeldeformular. Sämtliche Angaben werden direkt in das Verwaltungssystem übertragen.

Die Previs ist kürzlich für ihren Navigator mit dem Innovationsaward von SVIT ausgezeichnet worden.

Auch bestehende Mietende haben einen direkten Draht zur Previs. Über das Portal sind Bestellungen von Namensschildern, Schlüsseln oder Waschkarten schnell erledigt. Auch Schäden werden mit wenigen Klicks gemeldet. Die Bewirtschafter/-innen verfügen sofort über alle Informationen und können die nötige Reparatur zeitnah in die Wege leiten.

Digitalisierung bringt echten Mehrwert in der beruflichen Vorsorge

Mit der App für Versicherte sowie mit dem Firmenportal für die angeschlossenen Arbeitgebenden hat die Previs seit Längerem wichtige digitale Weichen gestellt. Arbeitgebende verwalten ihre berufliche Vorsorge über das Firmenportal: Eintritte, Lohnänderungen und Mutationen des Beschäftigungsgrads, Austritte und Arbeitsunfähigkeiten werden schnell und unkompliziert erfasst und gepflegt. Ein echter (Zeit-)Gewinn im Arbeitsalltag aller Beteiligten. Das bestätigt Michel Zahnd, Leiter Personal/Bildung der Stiftung WiA – Wohnen im Alter, Thun: «Seitdem wir das Firmenportal der Previs nutzen, ist die Administration deutlich einfacher. Bei Unklarheiten stehen uns die Kundenberaterinnen und Kundenberater nach wie vor persönlich zur Verfügung. Das schätzen wir sehr.»

Versicherte können über die intuitive App auf ihre persönlichen Daten zugreifen und den tagaktuellen Versicherungsausweis herunterladen. Die Finanzierungssimulation des Eigenheims mit Mitteln aus der Pensionskasse sowie die Simulation von Einkäufen und deren Auswirkungen auf die Altersleistungen und Steuerersparnisse werden rege genutzt. Was die App sonst noch alles bietet, ist im Video zu sehen.

Digital oder analog – die Mitarbeitenden der Previs sind für Sie da

Die einen begrüssen die elektronischen Hilfsmittel – die anderen bevorzugen den persönlichen Kontakt. Selbstverständlich stehen die Mitarbeitenden der Previs für die Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden nach wie vor telefonisch oder auf Voranmeldung auch persönlich zur Verfügung. Haben Sie einen Wunsch oder Verbesserungsvorschläge rund um die Dienstleistungen der Previs? Melden Sie sich bitte bei Ihrer Kontaktperson. Herzlichen Dank!

Previs Immobilien gewinnt den SVIT Award 2023

SVIT, der Schweizerische Verband der Immobilienbewirtschaftung, zeichnet mit dem SVIT Award Innovationen in der Immobilienbranche aus. Gesucht waren neue Lösungen für die Herausforderungen in der Bewirtschaftung von Immobilien. SVIT-Mitglieder konnten online für ihr Lieblingsprojekt abstimmen. Previs Immobilien hat es mit ihrem Projekt «Navigator für Wohnsiedlungen» ganz nach oben auf das Siegertreppchen geschafft! Wir sind stolz und freuen uns sehr über diesen Erfolg.

Rahel Habegger, Immobilienbewirtschafterin, und Markus Mürner, Leiter Asset Management Immobilien, freuen sich an der Preisverleihung über den SVIT-Award 2023.

Alles neu in der Altersvorsorge?

In der 1. und der 2. Säule stehen Veränderungen an: Letzten Herbst hat die Stimmbevölkerung der Reform AHV 21 zugestimmt. Nächstes Jahr kommt es zur Volksabstimmung über die BVG-Reform. Gelegenheit für einen kurzen Rück- und Ausblick.

Das Schweizer Vorsorgesystem ist reformbedürftig. Ein Grund dafür ist die steigende Lebenserwartung; sie bedeutet, dass Altersrenten während einer längeren Zeit ausbezahlt werden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass in den nächsten Jahren geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen.
 

Im Herbst 2022 hat die Stimmbevölkerung der Reform AHV 21 zugestimmt, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Welches sind die wichtigsten Neuerungen?

  • Die markanteste Änderung: Das Pensionierungsalter 65 gilt ab 2028 neu auch für Frauen. Das Rentenalter steigt für sie schrittweise ab 1. Januar 2025 mit einer Erhöhung um drei Monate.
  • Ausgleichsmassnahmen federn die Erhöhung des Frauenrentenalters ab: Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) erhalten als Kompensationszahlung einen lebenslangen Zuschlag auf der monatlichen Rente. Zudem fallen für die Übergangsgeneration die Kürzungen bei einem Vorbezug der Rente weniger stark ins Gewicht.

Welche Änderungen betreffen sowohl Frauen als auch Männer?

  • Der Begriff «Referenzalter» ersetzt den Begriff «ordentliches Rentenalter».
  • Die AHV 21 bringt eine Flexibilisierung mit sich: Eine AHV-Rente kann neu zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Zudem ist neu auch in der AHV eine Teilpensionierung möglich. Damit lässt sich die Pensionierungsplanung in der 1. und der 2. Säule harmonisieren. 
  • Finanziert wird die Reform AHV 21 (nebst dem erhöhten Referenzalter für Frauen) über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7.7% auf 8.1% per 1. Januar 2024.

Wie wirkt sich die Reform AHV 21 auf die berufliche Vorsorge (BVG) aus?

  • Das Referenzalter für Frauen wird auch in der 2. Säule schrittweise auf 65 angehoben. Bei der Previs gilt für Frauen bereits seit mehreren Jahren das Pensionierungsalter 65.
  • Schon seit Langem sind bei der Previs eine frühzeitige Pensionierung ab 58 Jahren oder ein Aufschub der Pensionierung bis zum Alter 70 möglich.

Das eidgenössische Parlament hat im Frühling 2023 die Reform der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Wie ist der aktuelle Stand?

SP und Gewerkschaften haben gegen die BVG-Reform das Referendum ergriffen; dieses ist zustande gekommen. Voraussichtlich im Frühjahr 2024 findet die Volksabstimmung über die Reform der beruflichen Vorsorge statt.
 

Welches sind die wichtigsten Elemente der vom Parlament beschlossenen BVG-Reform?

  • Die Reform sieht vor, dass der Mindestumwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% gesenkt wird. Der Mindestumwandlungssatz legt fest, wie das Altersguthaben in der obligatorischen beruflichen Vorsorge in eine Rente umgerechnet wird.
  • Kompensationsmassnahmen sollen den tieferen Mindestumwandlungssatz abfedern: Vorgesehen sind lebenslange Rentenzuschläge für die ersten 15 Übergangsjahrgänge nach Inkrafttreten der Reform. Die Zuschlagszahlungen sind abhängig von der Höhe des Altersguthabens bei der Pensionierung: Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf einen vollen Rentenzuschlag erhalten. Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer über ein höheres Altersguthaben verfügt, erhält keine Kompensation.
  • Tiefere Eintrittsschwelle: Die Schwelle für eine obligatorische Versicherung bei einer Pensionskasse soll von 22’050 (Stand 2023) auf 19’845 Franken gesenkt werden. Damit würden laut Bund rund 70’000 Personen neu versichert.
  • Neues Modell für den Koordinationsabzug, der zur Berechnung des versicherten Lohns dient: Bisher war der Koordinationsabzug ein fixer Betrag (25'725 Franken, Stand 2023). Gemäss Reform werden immer 80% des Lohnes (bis zu einer Höhe von 88'200 Franken, Stand 2023) versichert. Das soll die berufliche Vorsorge insbesondere bei tieferen Einkommen und von Teilzeitbeschäftigten verbessern.
  • Vereinfachung der Altersgutschriften, das heisst des Betrags, der den Versicherten jährlich auf deren Altersguthaben gutgeschrieben wird (Altersgutschriften umfassen die Sparbeiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie die auf dem Altersguthaben gewährte Verzinsung). Laut BVG-Reform gibt es bei Altersgutschriften nur noch zwei statt vier Stufen. Bisher galt: Alter 25–34: 7%; 35–44: 10%; 45–54: 15%; 55–65: 18%. Neu gilt: Alter 25–44: 9%; 45–65: 14%. Insbesondere sollen also die Altersgutschriften für die ältere Generation gesenkt werden, um deren Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Welche Punkte der BVG-Reform sind umstritten?

  • Insbesondere umstritten sind die lebenslangen Rentenzuschläge für die15 Jahrgänge der Übergangsgeneration.
  • Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass die Rentenzuschläge das Ziel verfehlten: Rund die Hälfte der Neupensionierten kämen in Genuss eines Rentenzuschlags, während nur ca. 14% aufgrund des tieferen Umwandlungssatzes effektiv darauf angewiesen seien. Rund 86% der Versicherten erhielten nämlich höhere Leistungen, als das Gesetz vorschreibe, da sie im überobligatorischen Bereich versichert seien.
  • Befürworterinnen und Befürworter sehen in den Rentenzuschlägen einen Mittelweg zwischen gar keiner und einer Kompensation für alle. Gerade Personen mit einem tiefen Altersguthaben, welche die Umverteilung von Jüngeren zu Älteren aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes jahrelang hätten mitfinanzieren müssen, sollten einen Zuschlag erhalten.

Wie geht es weiter?

Nebst der BVG-Reform, über welche die Stimmberechtigten 2024 abstimmen werden, sind zwei weitere Vorlagen zur Altersvorsorge in der politischen Diskussion: Die Renteninitiative des Jungfreisinns verlangt, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu knüpfen. Zugleich verlangt eine Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, dass eine 13. AHV-Rente ausbezahlt wird. Die Volksabstimmungen darüber sind ebenfalls für 2024 zu erwarten.

 

Anpassungen im Vorsorgereglement der Previs Vorsorge per 1. Januar 2024

Die Reform AHV 21 wirkt sich in einigen Punkten auch auf die berufliche Vorsorge aus (vgl. Artikel). Die Previs hat ihr Vorsorgereglement entsprechend aktualisiert, beispielsweise den Begriff «ordentliches Rücktrittsalter» durch «Referenzalter» ersetzt und verschiedene Reglementsartikel den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Das überarbeitete Vorsorgereglement tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Mitte 2023 haben Arbeitgebende aktuelle Informationen zum Vorsorgereglement per Mail erhalten; Versicherte sind damit per Brief oder über die Versicherten-App bedient worden. Das angepasste Vorsorgereglement und eine Übersicht zu den Änderungen sind auf unserer Website verfügbar.