Der Stiftungsrat hat am 8. Dezember 2023 entschieden, die laufenden Renten per 1.1.2024 nicht der Teuerung anzugleichen.
Vor folgendem Hintergrund diskutierte der Stiftungsrat nach dem Vorsichtsprinzip über den jährlichen Teuerungsausgleich:
- Die Previs wendet ein Modell an, welches eine mögliche Beteiligung der Rentnerinnen und Rentner am erzielten Ergebnis – abhängig vom Deckungsgrad und der erwirtschafteten Anlagerendite – vorsehen kann.
- Die Deckungsgrade der Vorsorgewerke Comunitas, Service Public und Vorsorgewerk Rentner, in welchen die Rentnerinnen und Rentner geführt werden, befinden sich – auch gemäss regulatorischen Vorgaben – nicht auf einem Niveau, welches zusätzliche Rentenzahlungen ermöglicht.
- Eine Erhöhung der monatlichen Renten führt zu steigenden langfristigen Verpflichtungen, was sich auf die Deckungsgrade der Vorsorgewerke auswirkt.
- Die Situation an den Anlagemärkten bleibt aus geo- und geldpolitischen Gründen weiterhin angespannt und auch der Ausblick lässt nicht auf eine kurzfristige und nachhaltige Erholung der Anlagemärkte schliessen.
Aus diesen Gründen kann für das Jahr 2024 keine Anpassung der Rentenleistungen vorgenommen werden. Die gesetzlichen Vorgaben für die obligatorische Vorsorge bleiben aber in jedem Fall gewährleistet.