Anpassung der gesetzlichen Renten an die Preisentwicklung per 1.1.2025

Gestützt auf Artikel 36 BVG werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Preisentwicklung (Teuerung) angepasst. Die Previs setzt den Bundesratsbeschluss für das Jahr 2025 fristgerecht um.

Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgewerke und des Vorsichtsprinzips hat der Stiftungsrat am 6. Dezember 2024 beschlossen, keine weitergehenden Anpassungen der durch Artikel 36 BVG vorgegebenen gesetzlichen Renten zu gewähren.

Keine Erhöhung der reglementarischen Renten 2025 per 1.1.2025

Die Previs wendet ein Modell an, welches eine mögliche Beteiligung der Rentnerinnen und Rentner am erzielten Ergebnis – abhängig vom Deckungsgrad und der erwirtschafteten Anlagerendite – vorsehen kann. Gestützt auf dieses Modell diskutierten die Vorsorgekommissionen der einzelnen Vorsorgewerke über die Erhöhung der reglementarischen Renten. Keine der Vorsorgekommissionen hat dem Stiftungsrat eine Rentenerhöhung per 1.1.2025 beantragt:

  • Die Deckungsgrade der Vorsorgewerke Comunitas, Service Public und Vorsorgewerk Rentner, in welchen die Rentnerinnen und Rentner geführt werden, befinden sich – auch gemäss regulatorischen Vorgaben – nicht auf einem Niveau, welches zusätzliche Rentenleistungen ermöglicht.
  • Eine Erhöhung der monatlichen Renten führt zu steigenden langfristigen Verpflichtungen, was sich auf die Deckungsgrade der Vorsorgewerke auswirkt.
  • Die Situation an den Anlagemärkten bleibt aus geo- und geldpolitischen Gründen weiterhin angespannt.

Aus diesen Gründen kann für das Jahr 2025 keine Anpassung der reglementarischen Rentenleistungen vorgenommen werden. Die gesetzlichen Vorgaben für die obligatorische Vorsorge bleiben aber in jedem Fall gewährleistet.