Im November 2024 haben die Vorsorgekommissionen der einzelnen Vorsorgewerke die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2024 diskutiert und dem Stiftungsrat der Previs ihre Anträge für die Zinssätze vorgelegt. Dieser hat die individuellen Verzinsungen je Vorsorgewerk abschliessend beurteilt und genehmigt.

Der vom Bundesrat festgelegte BVG-Minimalzins für das Jahr 2024 beträgt 1.25% und ist gültig für den gesetzlichen Teil des Altersguthabens. Die Verzinsungen der Vorsorgewerke liegen über diesem Minimalzins und werden auf dem gesamten Altersguthaben angewendet.

Verzinsung Altersguthaben 2024

Vorsorgewerk Comunitas

Weitere Kennzahlen

3.25%

Die Anträge der Vorsorgekommissionen z.Hd. des Stiftungsrats basieren auf finanziellen und vorsorgewerkspezifischen Eckwerten und Beurteilungen. Sie verfolgen das Ziel, die finanzielle Stabilität und Kontinuität der Vorsorgewerke zu sichern und berücksichtigen u.a. folgende Punkte:

  • Struktur des Versicherten- und Rentnerbestandes
  • Stand von Deckungsgrad und Rendite per 30.9.2024
  • Einfluss der Verzinsungshöhe auf den Deckungsgrad

Vorsorgewerk Service Public

Weitere Kennzahlen

3.25%

Vorsorgewerk Strategie 30

Weitere Kennzahlen

3.25%

Die Zinssätze der übrigen Vorsorgewerke werden direkt durch die zuständigen Vorsorgekommissionen an die Versicherten kommuniziert.