Mitte November 2023 haben die Vorsorgekommissionen der einzelnen Vorsorgewerke die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2023 diskutiert und dem Stiftungsrat der Previs ihre beschlossenen Zinssätze vorgelegt. Dieser hat die individuellen Verzinsungen je Vorsorgewerk abschliessend genehmigt.
Der vom Bundesrat festgelegte BVG-Minimalzins für das Jahr 2023 beträgt 1.0% und ist gültig für den gesetzlichen Teil des Altersguthabens. Die Verzinsungen der Vorsorgewerke liegen über diesem Minimalzins und werden auf dem gesamten Altersguthaben angewendet.
Verzinsung Altersguthaben 2023 | ||
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Vorsorgewerk Comunitas | 2.0% | Die Anträge der Vorsorgekommissionen z.Hd. des Stiftungsrats basieren auf finanziellen und vorsorgewerkspezifischen Eckwerten und Beurteilungen. Sie verfolgen das Ziel, die finanzielle Stabilität und Kontinuität der Vorsorgewerke zu sichern und berücksichtigen u.a. folgende Punkte:
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Vorsorgewerk Service Public | 3.0% | |
Vorsorgewerk Strategie 30 | 2.5% |
Die Zinssätze der übrigen Vorsorgewerke werden direkt durch die zuständigen Vorsorgekommissionen an die Versicherten kommuniziert.