Freiwillige Weiterversicherung bei Stellenverlust ab dem 58. Altersjahr

Durch die freiwillige Weiterversicherung bei Stellenverlust ab dem 58. Altersjahr sollen Betroffene, welche kurz vor ihrer Pensionierung entlassen werden, das Niveau in der beruflichen Vorsorge beibehalten und sind zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Ergänzungsleistungen angewiesen.

Versicherte der Previs, welche nach Vollendung des 58. Altersjahres ihre Arbeitsstelle verlieren, d.h. deren Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgebenden aufgelöst wird, können innert 30 Tagen eine Weiterversicherung abschliessen. Wir bieten zudem eine weitergehende Flexibilität, indem der zu versichernde AHV-Lohn tiefer angesetzt werden kann, was tiefere Beiträge bedeutet.

Fragen und Antworten

Sie können wählen, in welcher Form der beim bisherigen Arbeitgebenden vorhandene Vorsorgeplan weitergeführt werden soll. Wir bieten folgende Möglichkeiten an:

  • Risikoleistungen zum letzten gültigen AHV-Lohn
  • Risikoleistungen zu einem tieferen AHV-Lohn
  • Risiko- und Altersleistungen zum letzten gültigen AHV-Lohn
  • Risiko- und Altersleistungen zu einem tieferen AHV-Lohn

Der Vorsorgeplan des bisherigen Arbeitgebenden für die Risikoversicherung und die Sparlösung kann dabei nicht verändert werden. Jedoch kann der versicherte AHV-Lohn auf die Bedürfnisse und die finanziellen Möglichkeiten der freiwillig versicherten Person abgestimmt werden. Der AHV-Lohn kann jeweils per 1. Januar des Folgejahres angepasst werden.

Die freiwillig versicherte Person muss 100% der Beiträge übernehmen. Diese umfassen je nach gewählter Vorsorgelösung:

  • Risiko- und Sparbeiträge sowie Verwaltungskosten
  • Risikobeiträge und Verwaltungskosten

Kommt es zu einer Sanierung des Vorsorgewerks, trägt die versicherte Person im Fall von Sanierungsbeiträgen nur den Anteil des Arbeitnehmenden.

Im besten Fall findet die versicherte Person wieder eine Anstellung. Die Austrittsleistung wird dann an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebenden übertragen. Ansonsten endet die Weiterversicherung mit der Pensionierung. Dabei ist es möglich, die Altersleistung als Rente, in Kapitalform oder in Teilen von Rente und Kapital zu beziehen. Zudem hat die freiwillig versicherte Person jederzeit die Möglichkeit, ihre Weiterversicherung jeweils auf Monatsende zu kündigen.

Hat die Weiterversicherung länger als zwei Jahre gedauert, so werden die Altersleistungen nur noch in Rentenform ausbezahlt. Ausserdem kann die Austrittsleistung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für einen Vorbezug oder eine Verpfändung von Wohneigentum (WEF) verwendet werden. Demgegenüber können bereits erfolgte WEF-Vorbezüge zurückbezahlt und Einkäufe in die berufliche Vorsorge weiterhin vorgenommen werden.

Fragen zu Ihrer Vorsorgelösung

Wir sind gerne für Sie da.

Vorsorgeausweis

Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie alle Angaben zu Ihrer beruflichen Vorsorge. Erfahren Sie, was die einzelnen Positionen bedeuten.

Zurück nach oben