Kurz erklärt – die drei Säulen der Altersvorsorge

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip. Die Previs deckt die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, ab.

1. Säule 2. Säule 3. Säule
Bezeichnung

Staatliche Vorsorge

  • AHV: Alters- und Hinterlassenversicherung
  • IV: Invalidenversicherung
  • EL: Ergänzungsleistung
  • ALV: Arbeitslosenversicherung
  • EO: Erwerbsersatzordung

Berufliche Vorsorge

  • BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (obligatorische und überobligatorisch)
  • UVG: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (obligatorisch und UVG-Zusatz)

Private Vorsorge

  • Gebundene vorsorge (Säule 3a)
  • Freie Vorsorge (Säule 3b)
Ziele

Existenzsicherung

Fortsetzen der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung zur Schliessung von Vorsorgelücken
Verantwortlichkeit Staat Arbeitgebende

Eigenverantwortung

Finanzierung

50% Arbeitgeber/-in
50% Arbeitnehmer/-in
Selbstständig Erwerbende und Nichtererbstätige: 100% selbst finanziert

Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer

100% selbst finanziert
Bestandteile (nicht abschliessend)
  • Einzelrente-/n
  • Zusatzrente Ehefrau/-mann
  • Kinderrente
  • Witwen-/Witwerrente – Waisenrente
  • Invalidenrente
  • Invalidenkinderrente
  • Altersrente / Alterskapital
  • Kinderrente
  • Witwen-/Witwerrente
  • Waisenrente
  • Invalidenrente
  • Invalidenkinderrente
  • Lebens­versicherungen
  • Altersrenten
  • Wohneigentum
  • Wertschriften
  • Konti

Weitere Informationen zum Drei-Säulen-System finden Sie unter ch.ch

Eine Frau in einem schwarzen Shirt und ein Mann in einem weissen Hemd mit schwarzen Mustern sitzen an einem Tisch mit einem rosa und einem blauen Becher. Sie sind drinnen, mit Pflanzen und einem Bücherregal im Hintergrund und lächeln in die Kamera.

Die drei Säulen des Vorsorgesystems

Carmen und Jonas, zwei Vertreter der Generation Z (18-25-Jährige), erklären in drei Kurzvideos einfach und verständlich die drei Säulen des Vorsorgesystems (Videos von ASIP).

Aktuell

Erfreuliche Verzinsung der Altersguthaben 2024

Im November 2024 haben die Vorsorgekommissionen der einzelnen Vorsorgewerke die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2024 diskutiert und dem Stiftungsrat der Previs ihre Anträge für die Zinssätze vorgelegt. Dieser hat die individuellen Verzinsungen je Vorsorgewerk abschliessend beurteilt und genehmigt.

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